NOMIK - Einfach näher. Simply closer.

AGB – B2B

der NOMIK GesmbH
bei Hardwareabwicklung als T-Mobile Businesspartner und Lieferung und Abrechnung durch NOMIK GesmbH als T-Mobile Businesspartner


§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sind die Lieferung von Waren der NOMIK GesmbH (HG Wien, FN 305881a), A-1100 Wien, Absberggasse 27/Top 7.11 (UID: ATU 64022747), Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachgruppe Elektro- und Elektronikgroßhandel (im Folgenden auch: NOMIK oder uns) als T-Mobile Businesspartner der T-Mobile Austria GmbH, FN 171112k an Unternehmer iSd § 1 Abs 2 KSchG, wenn die Lieferung und Verrechnung von Hardwarebestellungen des Kunden durch NOMIK als T-Mobile Businesspartner und nicht durch T-Mobile Austria GmbH selbst erfolgt. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt NOMIK nicht an, es sei denn, NOMIK hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der NOMIK gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen). Klarstellend wird festgehalten, dass vertragliche Vereinbarungen des Kunden die dieser zuvor mit der T-Mobile Austria GmbH getroffen hat diesen AGB vorgehen.


§ 2 Begründung des Vertragsverhältnisses

  1. Durch Übermittlung des firmenmäßig unterfertigten „Hardware-Bestellschein Businesspartner“ an NOMIK fordert der Kunde NOMIK auf ein unverbindliches Angebot für die im „Hardware-Bestellschein Businesspartner“ genannte Hardware zu legen.
  2. Aufgrund des „Hardware-Bestellschein Businesspartner“ übermittelt NOMIK dem Kunden ein verbindliches Angebot das 5 Tage gültig ist – nach dieser Frist wandelt es sich in ein unverbindliches Angebot um.
  3. Die Annahme des verbindlichen Angebots durch den Kunden erfolgt ausschließlich durch bei NOMIK einlangende Vorauszahlung des Kunden. Die Vorauszahlung kann wie folgt erfolgen:
    1. Wird das Angebot auf elektronischem Weg dem Kunden übermittelt so wird gleichzeitig ein link für eine online Zahlung über Payrexx Direct, welcher durch den Zahlungsanbieter/Zahlungsdienstleister PAYREXX AG, bereitgestellt wird übermittelt, wodurch im weiteren Prozess die Vorauszahlung durch den Kunden bewirkt werden kann.
    2. Die Vorauszahlung wird anderweitig einlangend auf die im Angebot angegebenen Kontodaten der NOMIK geleistet.
    3. die Vorauszahlung wird bar in einer Geschäftsstelle von NOMIK geleistet.
  4. Erfolgt die Vorauszahlung durch den Kunden zu einem Zeitpunkt in welchem sich das verbindliche bereits in ein unverbindliches gewandelt hat so erfolgt die Annahme durch NOMIK durch Lieferung der Ware oder durch schriftliche Auftragsbestätigung. Erfolgt keine Annahme durch NOMIK binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zahlungseingang so wird der eingelangte Zahlungsbetrag abzgl allfälliger Bankgebühren rückgebucht.

§ 3 Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen ist NOMIK zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern das Vertragsverhältnis von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dazu berechtigt zu sein oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat NOMIK die Wahl auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen, wobei diesfalls der Kunde verpflichtet ist, NOMIK den tatsächlich entstandenen Schadens zu bezahlen.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NOMIK.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat NOMIK unverzüglich schriftlich zu informieren, falls Zugriffe Dritter auf die NOMIK gehörenden Waren erfolgen.


§ 5 Übertragung des Vertragsverhältnisses

Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von NOMIK berechtigt Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Im Fall der Vertragsübernahme werden sämtliche Rechte, Pflichten und Ansprüche des bisherigen Kunden auf den neuen Kunden übertragen, wobei für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche die bis zur Übertragung entstanden sind sowohl der bisherige kommende als auch der neue Kunde als Gesamtschuldner haften.


§ 6 Lieferung

NOMIK ist erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung notwendig sind nachgekommen ist; insbesondere erfolgt die Lieferung erst nach vollständiger Vorauszahlung.

Lieferfristen und -termine werden von NOMIK nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

NOMIK ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest vier Wochen vom Vertrag zurücktreten.

Erfüllungsort ist der Sitz von NOMIK.

NOMIK liefert versichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware/der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder NOMIK noch andere Leistungen übernommen hat.

Hat der Kunde die Ware abredewidrig nicht übernommen (Annahmeverzug) ist NOMIK nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür dem Kunden eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Dritten einzulagern. Gleichzeitig ist NOMIK berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Nachsetzung einer angemessenen mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.


§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren, Zölle, Abgaben und Bankspesen sind vom Kunden zu bezahlen.

Lieferungen werden, ausschließlich gegen Vorauskasse erbracht.

Wird eine Vorauskasse nicht verlangt, sind Zahlungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, falls nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf das NOMIK Geschäftskonto als geleistet.

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als dessen Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von NOMIK anerkannt ist. Dieses Aufrechnungsverbot erstreckt sich nicht auf Gegenforderungen von Verbrauchern, wenn diese in rechtlichem Zusammenhang mit Forderungen von NOMIK stehen oder von NOMIK anerkannt wurden, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit von NOMIK.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nicht zu.

Forderungen gegen NOMIK dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Bei online Zahlung mittels einer Payrexx Direct angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsbwicklung über den Zahlungsanbieter/Zahlungsdienstleister PAYREXX AG, Burgstrasse 20, 3600 Thun, Schweiz Eintrag ins Handelsregister: 24.01.2014, Handelsregister-Nummer: CH-036.3.059.341-8), einem regulierten Schweizer Zahlungsdienstleister. Insoweit gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsmittelanbieters, auf die im Zahlungsprozess hingewiesen wird.


§ 8 Gewährleistung

NOMIK übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit der gelieferten Ware alle funktionalen Anforderungen des Kunden erfüllt werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, sofern nicht anders vereinbart ist.

Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels gegenüber NOMIK bekanntzugeben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung-oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind diesfalls ausgeschlossen.

Abgesehen von jenen Fällen in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich NOMIK vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Ein Rückgriffsrecht gemäß Paragraf 933b ABGB ist ausgeschlossen.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 Satz 2ABGB gilt als abbedungen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von NOMIK bewirkter Anordnung, ungenügender Einrichtung, Reparatur und Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bei gestelltes Material zurückzuführen sind. NOMIK haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen und nicht ihrer Einflusssphäre zuzurechnen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einen natürlichen Verschleiß unterliegen, es sei denn, der Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.


§ 9 Schadenersatz

NOMIK haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Personenschäden), der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenen Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.

Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von NOMIK verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch den Kunden ist jeder Ersatz für dadurch entstandene Schäden ausgeschlossen.

Die Haftung verjährt soweit nicht zwingendes Recht dagegensteht in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

Ansprüche des Kunden, die sich aufgrund zwingender gesetzlicher Reglungen ergeben, bleiben von vorstehender Schadenersatzregelung unberührt und stehen dem Kunden daher im Anspruchsfalle unbeschränkt zu.


§ 10 Datenschutz

NOMIK und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

NOMIK verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass insbesondere die im „Hardware-Bestellschein Businesspartner“ enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von NOMIK automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Detailinformationen zum Datenschutz finden sich unter https://www.nomik.at/datenschutz.html

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass NOMIK die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.


§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte von 1010 Wien vereinbart.

Als anwendbares Recht gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) als vereinbart.


§ 12 Weitere Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

Wien, 08.04.2022
NOMIK GesmbH